Weiterverrechnung der Abwasserabgabe – Empfehlung

VSA und OKI, 2015

Empfehlung des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) und der Organisation Kommunale Infrastruktur (OKI) zur Weiterverrechnung der Abgabe gemäss Art. 60b des Gewässerschutzgesetzes.

Eine Kurzfassung findet sich in unten stehendem Dokument

Zusammenfassung

Ab 2016 erhebt der Bund bei den ARA eine Abwasserabgabe von 9 CHF pro angeschlossene/n Einwohner/in. Mit dem Ertrag werden Beiträge an die Erstinvestitionen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen auf ARA finanziert. Nachdem eine ARA Massnahmen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen getroffen hat, ist sie von der Abgabe befreit. Mit Art. 60b des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) wurde die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Abwasserabgabe geschaffen. Laut Gesetz ist die Abgabe auf die Verursacher zu überwälzen. Wie dies am besten geschieht, zeigt diese Empfehlung.

  • Publikationsjahr: 2015

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