Übersicht ARA Ausbau
Kriterien für den seit 2016 geltenden ARA Ausbau (GSchV):
- Schutz der aquatischen Ökosysteme: ARA mit > 8’000 angeschlossene Einwohnerinnen und Einwohnern (Eang) in Gewässerabschnitten mit einem Abwasseranteil >10%
- Schutz der Wasserressourcen: ARA mit > 24’000 Eang im Einzugsgebiet von Seen und ARA > 8’000 Eang in Karstgebieten
- Frachtreduktion / Oberliegerverantwortung: ARA mit > 80’000 Eang
Die ARA werden durch die kantonalen Behörden im Rahmen einer Einzugsgebietsplanung verpflichtet. Einige kantonale Planungen sind unter Publikationen mit Filter «kantonale Planungen» unter «Dokumenttyp & Produkte» verfügbar.
Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen auf ARA
Rund 120 ARA bauen eine MV-Stufe und rund 15 ARA werden an eine andere ARA anschliessen. Insgesamt treffen somit 135 ARA Massnahmen. Liste und Karte der grosstechnischen Umsetzungen von MV-Stufen in der Schweiz.
Verteilung der Verfahren in der Schweiz aufgrund Anzahl Anlagen (links) und angeschlossene Einwohner (rechts), Stand Dezember 2024.
Mehr Information (z.B. Steckbriefe) zum Ausbaustand der ARA in der Schweiz sind nach Verfahrenstechnologie geordnet:
Auswirkung der Spurenstoffelimination im Gewässer
Seit 2020 gelten für drei aus dem häuslichen Abwasser stammenden Arzneimittel Azithromycin, Clarithromycin und Diclofenac Grenzwerte für Oberflächengewässer. In Fliessgewässern, die gereinigtes Abwasser enthalten, werden diese Grenzwerte häufig überschritten, dies vor allem von Diclofenac. Das laufende ARA-Ausbauprogramm (2016) halbiert die Fliessgewässerstrecke, die ursprünglich Grenzwertüberschreitungen aufwies (siehe Grafik).