Übersicht ARA Ausbau
Kriterien für den ARA Ausbau gemäss GSchV Anhang 3:
- Schutz der aquatischen Ökosysteme: ARA mit > 8’000 angeschlossene Einwohnerinnen und Einwohnern (Eang) in Gewässerabschnitten mit einem Abwasseranteil >10%
- Schutz der Wasserressourcen: ARA mit > 24’000 Eang im Einzugsgebiet von Seen und ARA > 8’000 Eang in Karstgebieten
- Frachtreduktion / Oberliegerverantwortung: ARA mit > 80’000 Eang
Einige kantonale Planungen sind unter Publikationen mit Filter «kantonale Planungen» unter «Dokumenttyp & Produkte» verfügbar.
Zum Herunterladen:
Verteilung der Verfahren in der Schweiz aufgrund Anzahl Anlagen (links) und angeschlossene Einwohner (rechts), Stand Dezember 2022.

Mehr Information (z.B. Steckbriefe) zum Ausbaustand der ARA in der Schweiz sind nach Verfahrenstechnologie geordnet: