Eliminazione dei sostanze organiche in tracce negli impianti di depurazione – Finanziamento di misure. aiuto all’esecuzione

UFAM, 2016

Weitere Infos im Webdossier.

Zusammenfassung

Die Vollzugshilfe “Elimination von organischen Spurenstoffen bei Abwasseranlagen” konkretisiert die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung bezüglich der Finanzierung von Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen (Mikroverunreinigungen) bei Abwasserreinigungsanlagen. Sie erläutert, wie die gesamtschweizerische Abgabe erhoben wird, und erklärt die dazugehörige Aufgabenteilung. Zudem präzisiert sie, welche Massnahmen beitragsberechtigt sind, und zeigt das Verfahren bei der Gewährung von Abgeltungen auf.

Die Zusammenstellung dient als Anhaltspunkt für Betreiber und Kantone indem sie aufzeigt, welchen AK-Rückhalt die gängigen Abtrennverfahren erreichen. Es handelt sich um eine aktuelle Beurteilung des Aktivkohle-Rückhalts durch die Arbeitsgruppe der Plattform „Verfahrenstechnik Mikroverunreinigungen“, diebei Bedarf mit neuen Erkenntnissen ergänzt und spätestens 2022 erneut überarbeitet werden soll.

Zitierung

Dominguez D., Diggelmann V., Binggeli S. 2016: Eliminazione delle sostanze organiche in tracce negli impianti di depurazione, Finanziamento di misure, Ufficio federale dell’ambiente, Berna, Pratica ambientale n. 1618:34p.

  • Anno di pubblicazione:  2019

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