Mikroverunreinigungen beurteilen und priorisieren

Hintergrund

Die Gewässerschutzverordnung (GSchV) regelt die Anforderungen für die Einleitung von Industrieabwasser. Die zuständige Behörde bewilligt diese und stützt sich dabei auf den Anhang 3.2 GSchV. Dieser ist auf allgemeine Parameter wie z.B. der gesamte Kohlenstoffgehalt ausgerichtet. Abwasserseitige Grenzwerte für Mikroverunreinigungen gibt es kaum.

Die Behörden brauchen somit weitere Grundlagen, um zu entscheiden, ob ein Betrieb Mikroverunreinigungen in seinem Abwasser entfernen muss. Aber auch Betriebe fragen sich, was in ihren Abwässern enthalten ist und ob sich diese Stoffe auf die Kläranlage und die Gewässer negativ auswirken. Die Plattform erarbeitet dazu ein Leitfaden, der Behörden und Betriebe bei diesen Fragestellungen unterstützt.

Ziel

Der Leitfaden soll helfen:

  • Betriebe und Behörden bei der Beurteilung und Priorisierung von Mikroverunreinigungen zu unterstützen.
  • Betriebe hinsichtlich ihren Auswirkungen auf die Gewässer zu sensibilisieren.
  • Das betriebliche Abwassermanagement kritisch zu hinterfragen und allfällige Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren.
  • Den Austausch unter folgenden Akteuren zu fördern: Produkte-Zulieferer, Betriebe, welche diese Produkte einsetzen und zuständige Behörden
  • Den Schweizweiten Vollzug zu harmonisieren.

Zielpublikum

  • Kantone (zuständige Vollzugsbehörde)
  • Betriebe

Projektorganisation

  • Projektleitung: Fabienne Eugster, Rebekka Gulde (VSA Plattform Verfahrenstechnik Mikroverunreinigungen)
  • Begleitgruppe: Kantone, Betriebe, Branchenverbände

Laufzeit

2021 – 2023

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