Fragen zur Finanzierung der Massnahmen

Nein, die Erhöhung der Gebühren ist verhältnismässig, denn die Mehrkosten der Massnahmen in ARA entsprechen etwa 6% der heutigen Gesamtkosten für die Abwasserentsorgung.

Alle zentralen Kläranlagen der Schweiz bezahlen seit dem 1. Januar 2016 und beschränkt bis 2040 eine jährliche Abgabe von 9 Franken pro angeschlossenen Einwohner in einen Fonds. Davon werden 75% der Erstinvestitionen für zusätzliche Reinigungsstufen gedeckt. Nach dem Ausbau haben die ARA höhere Betriebskosten zu tragen und werden deshalb von der Abgabe befreit. In der Regel dürften die zusätzlichen Betriebskosten höher sein, als die Abwasserabgabe.

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