Fragen zum Ablauf der Projekte

Die Kantone (nicht der Bund) legen im Rahmen der kantonalen Planung (Beispiel in diesen Unterlagen) fest, welche ARA ausbauen müssen. Sie stützen sich dabei auf die in der Gesetzgebung vorgegebene Kriterien und erstellen bei Bedarf Planungen im Einzugsgebiet.

Falls primär der wirtschaftliche Betrieb der ARA im Vordergrund steht, lohnt sich ein früher Ausbau sehr selten. In der Regel werden die zusätzlichen Betriebskosten höher sein als die eingesparte Abwasserabgabe. Im Übrigen fallen auch zusätzliche Kapitalkosten an. Bei der Planung sind aber andere Faktoren zu berücksichtige, wie ein geplanter Umbau, der Zustand des Gewässers, etc.

Der erste Ansprechpartner für Planer und Betreiber ist der Kanton. Während den Variantenstudien und dem Vorprojekt ist es wichtig, sich mit dem Kanton regelmässig auszutauschen. Das Ziel ist, in Absprache mit dem Kanton ein konkretes und geeignetes Projekt, d.h. auch ein konkretes und geeignetes Verfahren zu wählen, das zur Anhörung dem Bund unterbreitet werden kann.

Der konkrete Ablauf zur Gewährung von Abgeltungen ist in den folgenden Unterlagen dargestellt (Link).

Ein Pilotversuch kann nach vorgängiger Absprache mit dem BAFU vor dem Vorprojekt (d.h. beispielsweise während der Variantenstudie) als Grundlage für die Verfahrenswahl durchgeführt werden, wenn es sich um ein neuartiges Verfahren oder eine Kombination von neuartigen Verfahren handelt. Falls mit dem Pilotversuch eine Betriebsoptimierung oder die verfeinerte Dimensionierung der Anlage angestrebt wird, kann der Pilotversuch auch während des Vorprojekts durchgeführt werden (wann ein Pilotversuch abgeltungsberechtigt ist, erfahren Sie hier in der FAQ bezüglich Anrechenbarkeit eines Pilotversuchs).

Am besten ist, je 3 Monaten für die Anhörung/Zusicherung einzuplanen.

Ja, die Kreditgenehmigung ist dem Gesuch um Abgeltungen beizulegen. Das BAFU weiss somit, dass das Projekt starten kann. Die ARA sollte ja die ganzen Investitionskosten bezahlen können, unabhängig von den Abgeltungen. Im Übrigen hat die ARA bereits mit der Anhörung die Bestätigung, dass das BAFU das Projekt grundsätzlich unterstützt.

Das ist grundsätzlich richtig. Sollte die Zusicherung vor dem Baubeginn erfolgen, dürfen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens keine relevanten Änderungen im Projekt vorgenommen werden, sonst müsste die Zusicherung vermutlich annulliert oder neu aufgegleist werden.

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