Massnahmen an der Quelle zur Reduktion der Mikroverunreinigungen in den Gewässern – Bericht des Schweizer Bundesrates vom 16. Juni 2017

Schweizer Bundesrat, 2017

Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 12.3090 Hêche vom 7. März 2012

Zusammenfassung

Mikroverunreinigungen sind Stoffe, die in sehr tiefen Konzentrationen von Milliardstel- bis Millionstel- Gramm pro Liter in den Gewässern vorkommen. Dazu werden einerseits synthetisch hergestellte organische Chemikalien wie Pflanzenschutzmittel, Biozide, Lebensmittelzusatzstoffe oder Medikamente gezählt. Andererseits handelt es sich um natürlich vorkommende, organische und anorganische Stoffe wie Toxine, Hormone und Schwermetalle.

Die Hauptquellen von Mikroverunreinigungen sind mit je ca. 40 Prozent die Einträge durch kommunale Kläranlagen und durch Abschwemmung und/oder Einträge via Drainagen von mit Pestiziden behandelten landwirtschaftlichen Flächen. Etwa 20 Prozent der Belastung wird durch Einträge aus Industrie und Gewerbe hervorgerufen.

Die Reduktion der Belastung der Gewässer mit Mikroverunreinigungen ist heute eine der grössten Herausforderungen für den Gewässerschutz. Denn bereits in sehr tiefen Konzentrationen können diese Stoffe Wasserlebewesen schädigen. Belastungen mit solchen problematischen Stoffen finden sich aber auch in Grundwasservorkommen und Seen – allerdings in geringerem Mass. Beide bilden die wichtigsten Ressourcen für die Trinkwassergewinnung.

Bereits heute tragen sehr viele Massnahmen in unterschiedlicher Weise zur Reduktion der Gewässerbelastung mit Mikroverunreinigungen bei. Dazu zählen etwa der Ausbau der Abwasserreinigung, die Behandlung des Abwassers von Verkehrswegen oder die Sanierung von Altlasten. Zur Reduktion der Pestizideinträge aus der Landwirtschaft wird zurzeit ein Aktionsplan erarbeitet.

Der vorliegende Bericht zeigt auf, wie die Effekte von Massnahmen an der Quelle zusätzlich verbessert werden können und schlägt zudem die Kombination folgender Handlungsoptionen vor:

  • Der bestehende Vollzug soll über eine konsequentere Umsetzung der heute bestehenden Regelungen verstärkt werden, z.B. anhand risikobasierter Kontrollen.
  • Der Bund fördert weiterhin im Rahmen der bestehenden Kanäle und Ressourcen ein umweltbewusstes Verhalten der Haushalte und der Privatwirtschaft. Über gezielte Informationen soll insbesondere die umweltschonende Anwendung und Entsorgung von Produkten (wie z.B. Arzneimittel, Pestizide) verbessert werden. Zusätzlich werden Bestrebungen der Privatwirtschaft sowie der Verbände zur Weiterentwicklung bestehender umweltfreundlicher Produktlinien und Labels begrüsst. Das Thema Umwelt- und Gewässerschutz ist bei der branchen- und verbandsinternen Aus-und Weiterbildung von Fachpersonal (z.B. aus Industrie-, Gewerbe- und Gesundheitsbetrieben sowie dem Detailhandel) vermehrt zu berücksichtigen.
  • Der Wissensstand soll für folgende Quellen verbessert und zusätzliche Massnahmen sollen vertieft geprüft werden:
    •  Gesundheitsbetriebe stellen für wenige ausgewählte Stoffe (bspw. für die chemisch sehr stabi- len iodierten Röntgenkontrastmittel) die Hauptquellen dar. Es sind deshalb konkrete Massnah- men zur Verminderung dieser Stoffeinträge in die Gewässer zu definieren und deren Umsetzbarkeit zu prüfen.
    • Die Stoffeinträge aus Industrie und Gewerbe sind sehr vielfältig und können zurzeit nicht präzise genug eingeschätzt werden. Hingegen existieren bereits einzelne Messkampagnen, welche mittels moderner Messverfahren relevante Frachten von Spurenstoffen aus Betrieben nachweisen konnten. Anhand dieser Bausteine und mit laufenden ergänzenden Untersuchungen kann in den nächsten Jahren im Rahmen der bestehenden Mittel eine Situationsanalyse durchgeführt werden. Gestützt darauf können dann die allfällig weiterführenden Massnahmen erarbeitet wer-den.
  • Publikationsjahr:  2017

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