Kantonale Planung Solothurn

Kt. Solothurn, Amt für Abfall und Abwasser, 2016

Dokument Ausbaukonzept zur Elimination von Mikroverunreinigungen
im Kanton Solothurn
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Zusammenfassung

Der Ausbau ausgewählter Abwasserreinigungsanlagen (ARA) wird den Eintrag von Mikroverunreinigungen in die Gewässer zum Schutz der Wasserflora und -fauna und der Trinkwasserressourcen verringern. Der Bund gewährt den Kantonen Abgeltungen an die Erstellung und die Beschaffung von Anlagen und Einrichtungen zur Elimination von Mikroverunreinigungen oder an Kanalisationen, die anstelle von Anlagen und Einrichtungen erstellt werden. Abgeltungen werden gewährt, wenn mit der Erstellung zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2035 begonnen wurde. Die Abgeltungen betragen 75 Prozent der anrechenbaren Kosten.

Die vorliegende Planung des Kantons Solothurn zeigt auf und begründet, welche ARA aufgrund der neuen Gesetzge- bung Mikroverunreinigungen eliminieren müssen und bis wann Massnahmen umgesetzt werden. Zudem soll dargelegt werden, dass die vorgeschlagenen Massnahmen wirtschaftlich, zweckmässig und verhältnismässig sind.

Der gezielte Ausbau von ARA wird über neue Anforderungen an die Einleitung von kommunalem Abwasser in die Gewässer initiiert und gesteuert. Einerseits werden grosse ARA zur Reduktion der Frachten und andererseits ARA an schwachen Gewässern zur Reduktion hoher Konzentrationen ausgebaut.

Neben den gesetzlichen Anforderungen gibt es lokale und regionale Anforderungen für das Einzugsgebiet der Dünnern. Im Leitbild der Dünnern, das durch die Wasserkommission ausgearbeitet wurde, wurden Ziele und Massnahmen für die Wasserversorgung und die Abwasserreinigungsanlagen formuliert. Das wichtigste Ziel ist die langfristige Sicher- stellung von genügend sauberem Trinkwasser aus der Region.

Im Kanton Solothurn erfüllen 4 von insgesamt 26 ARA die Auswahlkriterien der Gewässerschutzverordnung und müssen deshalb Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen treffen. Neben der grössten ARA des Kantons – der ARA Emmenspitz – sind die ARA im Einzugsgebiet der Dünnern betroffen. Grund dafür ist der hohe Abwasseranteil in der Dünnern und der signifikante Einfluss der Dünnern auf Grundwasserleiter, die massgeblich zur Trinkwasserversorgung beitragen.

Die ARA Emmenspitz wird mit einer Stufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen ausgebaut. Wegen des hohen Fremdwasseranteils von rund 70%, der einen wesentlichen Einfluss auf die Dimensionierung und die Wahl des Verfahrens haben, steht vor dem Ausbau der ARA die Fremdwasserreduktion im Vordergrund.

Für die ARA Welschenrohr, die ARA Falkenstein und die ARA Gäu wurden die Massnahmen anhand einer Planung im Einzugsgebiet festgelegt. Für die ARA Welschenrohr, welche einen hohen Handlungsbedarf aufweist, wurde der Anschluss an die ARA Falkenstein beschlossen. Dieser wird bis Ende 2016 realisiert. Die ARA Falkenstein muss ebenfalls Massnahmen gegen Mikroverunreinigungen ergreifen. Die Koordination zwischen den ARA Falkenstein und Gäu ist zentral. Sie entscheiden gemeinsam, ob ein Zusammenschluss bzw. gemeinsame Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen weiterverfolgt werden. Falls die beiden ARA keine gemeinsamen Massnahmen treffen, wird nach dem Ausbau der ARA Falkenstein anhand einer Erfolgskontrolle entschieden, ob bei der ARA Gäu auf eine Stufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen verzichtet werden kann.

Aufgrund der Wichtigkeit des Trinkwasserschutzes im Einzugsgebiet der Dünnern scheinen Verfahren mit Aktivkohle, bei welchen die Mikroverunreinigungen adsorbiert und anschliessend entsorgt werden, besser geeignet als oxidative Verfahren. Das AfU empfiehlt den ARA Falkenstein und Gäu aus Synergiegründen, dieselbe Verfahrenskombination zu wählen. Da der Platzbedarf für die Verfahren unterschiedlich ist, muss frühzeitig ausreichend Platz reserviert werden.

Die zeitliche Umsetzung der Massnahmen der vier ARA wird gestaffelt erfolgen. Die ARA Welschenrohr ist mit dem Bau des Abwasseranschlusses an die ARA Falkenstein bereits daran, die Massnahme umzusetzen. Die ARA Falkenstein und Gäu sollen ihre Massnahmen im Zeitraum von 2020 – 2027 umsetzen. Die ARA Emmenspitz soll die Stufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen bis 2027 realisieren.

  • Publikationsjahr:  2016

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