Abklärungen Verfahrenseignung Ozonung – Empfehlung
Erstausgabe VSA, 2017, angepasst 2021 (Version 2)
VSA-Empfehlung, erstellt von P. Wunderlin (VSA) und J. Grelot (VSA) in Zusammenarbeit mit C. Abegglen (VSA/ERZ), E. Durisch-Kaiser (AWEL ZH), C. Götz (früher Envilab, jetzt AWEL ZH), A. Joss (Eawag), C. Kienle (Oekotoxzentrum), M. Langer (früher Oekotoxzentrum, jetzt FHNW), A. Peter (WVZ), S. Santiago (Soluval), F. Soltermann (früher Eawag, jetzt BAFU), U. von Gunten (Eawag), M. Weil (ECT), S. Zimmermann-Steffens (BAFU), H. Bleny (früher BAFU, jetzt UWE LU), L. Kovalova (AWEL ZH), A. Piazzoli (Envilab), J. Margot (RWB), J. Helbing (WVZ)
Erklärungen zu den Anpassungen, A&G-Artikel 10/20 Grelot et al., Herunterladen
Zusammenfassung
Mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Elimination der Mikroverunreinigungen wird eine grosse Bandbreite von Stoffen aus dem Abwasser entfernt und die Wasserqualität signifikant verbessert. Als mögliche Verfahren stehen aktuell die Adsorption an Aktivkohle oder die Ozonung zur Verfügung. Es ist bekannt, dass sich gewisse Abwässer nicht für eine Ozonung eignen, insbesondere bei bedeutenden Industrie- oder Gewerbeabwasser- einleitern. In diesen Fällen können unerwünschte Oxidationsnebenprodukte in erhöhten Konzentrationen gebildet werden, was vermieden werden muss. Aus diesem Grund ist es wichtig, frühzeitig abzuklären, ob sich ein bestimmtes Abwasser für eine Ozonbehandlung eignet oder nicht. Dies ist im Sinne eines sachgemässen Gewässerschutzes – neben anderen Aspekten, wie beispielsweise Kosten oder Energieverbrauch – eine relevante Randbedingung und muss in der Verfahrenswahl mitberücksichtigt werden.
Das Vorgehen bei diesen Abklärungen wird nachfolgend detailliert beschrieben. Die Untersuchungen sind stufenweise aufgebaut und gliedern sich in folgende Bereiche:
(1) Betrachtungen zum Einzugsgebiet
(2) Messungen im Zulauf zur geplanten Ozonung
(3) Abklärungen im Labor
(4) Biotests
Ausgehend von einer allgemeinen Betrachtung zum Einzugsgebiet werden die Untersuchungen zunehmend spezifischer, damit die Abklärungen bei ungeeigneten Abwässern jederzeit abgebrochen und somit Kosten eingespart werden können.
Diese Empfehlung richtet sich an alle Akteure, die im Rahmen eines Ausbauprojekts in die Verfahrenswahl involviert sind.
- Publikationsjahr: 2017